
Selbstanzeigen oder Nacherklärungen bislang nicht erklärter Einkünfte werden derzeit insbesondere im Hinblick auf Auslandskonten diskutiert. Anleger geraten sowohl durch das Entdeckungsrisiko durch die Auswertung angekaufter CD`s als auch durch die neue „Weißgeldstrategie“ der schweizerischen Banken in Zugzwang.
Die Anforderungen an wirksame strafbefreiende Selbstanzeigen wurden durch gesetzliche Änderungen deutlich verschärft. Weitere verschärfende Änderungen sind in Diskussion.Wir beraten und begleiten in Zusammenhang mit Selbstanzeigen (Nacherklärung von Kapitaleinkünften) und mit deren erfolgreichen Umsetzung.
Die Anforderungen an wirksame strafbefreiende Selbstanzeigen wurden durch gesetzliche Änderungen deutlich verschärft. Weitere verschärfende Änderungen sind in Diskussion.Wir beraten und begleiten in Zusammenhang mit Selbstanzeigen (Nacherklärung von Kapitaleinkünften) und mit deren erfolgreichen Umsetzung.
Leistungen:
- die Auswertung oder die Beschaffung von Bank-/Kontenunterlagen,
- wo notwendig die Korrespondenz mit Kreditinstituten zur Beschaffung fehlender Informationen
- vollständige Ermittlung sämtlicher steuerrelevanter Sachverhalte und deren transparente und nachvollziehbare Aufarbeitung
- die Abgabe von Nacherklärungen gegenüber der Finanzverwaltung
- die komplette Überwachung, Prüfung und Abwicklung ergehender Änderungsbescheide