
Selbstanzeigen oder Nacherklärungen bislang nicht erklärter Einkünfte sind eine Möglichkeit bewusste oder unbewusste Fehler der Vergangenheit ohne strafrechtliche Konsequenzen zu bereinigen. Der Anlass einer Selbstanzeige kann vielfältige Hintergründe habe.
Die Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige wurden durch gesetzliche Änderungen mehrfach verschärft. Die Voraussetzungen sind inzwischen so komplex geregelt, dass eine fachlich versierte Begleitung zwingen erforderlich ist, soll die beabsichtigte Zielsetzung – die Strafbefreiung – auch tatsächlich erreicht werden.
Wir beraten Sie bei der richtigen steuerrechtlichen Einordnung und der Ermittlung von (steuerpflichtigen) Einkünften
Wir sind behilflich:
Unsere Leistungen:
- bei der Aufarbeitung auch komplexer Sachverhalte, der Zusammenstellung der notwendigen Dokumentationen und Auswertung oder bei der Beschaffung von Bank-/Kontenunterlagen,
- der Erstellung und der Abgabe von Nacherklärungen gegenüber der Finanzverwaltung
- der Überwachung, Prüfung und Abwicklung ergehender Änderungsbescheide